Unser Fach­ge­biet

Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht

Ihr starker Partner bei wichtigen Fragen

Was wir für Sie leisten

Öffentliches Baurecht

Bei der Durch­set­zung von Bau­ge­neh­mi­gun­gen sowie bei Pro­ble­men im Bau­pla­nungs­recht leis­ten wir ger­ne Hil­fe­stel­lung.

Öffentliches Nachbarrecht

Bei der Ver­tei­di­gung Ihres Bau­vor­ha­bens gegen nach­bar­li­che Ein­wen­dun­gen oder bei der Abwehr eines Bau­vor­ha­bens Ihres Nach­barn unter­stüt­zen wir Sie. Dabei ver­tre­ten wir Sie außer­ge­richt­lich und gericht­lich.
Auch bei der Abwehr von bau­pla­nungs- und bau­ord­nungs­recht­li­chen Maß­nah­men wie z.B. die Anfech­tung einer Still­le­gungs­ver­fü­gung hel­fen wir.

Schul- und Prüfungsrecht

Bei Pro­ble­men rund um das The­ma Schul- und Prü­fungs­recht bera­ten und ver­tre­ten wir Sie ger­ne. Dazu gehö­ren schwer­punkt­mä­ßig:

  • Noten
  • Schul­form­emp­feh­lun­gen
  • Ver­set­zungs­ent­schei­dun­gen
  • Abitur­prü­fun­gen
  • Exami­na
  • sozi­al­päd­ago­gi­scher För­der­be­darf
  • Erzie­hungs­hil­fe
Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie ger­ne bei Ihren Pro­ble­men rund um das The­ma Öffent­li­ches Recht / Ver­wal­tungs­recht. Die­ses wei­te Rechts­ge­biet umfasst alle Berei­che, in denen der Bür­ger dem Staat gegen­über steht. Dazu gehö­ren schwer­punkt­mä­ßig:

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung jetzt

Nut­zen Sie die Mög­lich­keit und ver­ein­ba­ren Sie kurz­fris­tig einen Ter­min mit uns. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Die Erst­be­ra­tung ist preis­wer­ter als Sie den­ken und wird gege­be­nen­falls sogar von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder der Bera­tungs­hil­fe über­nom­men.