Unser Fachgebiet
Bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen sowie bei Problemen im Bauplanungsrecht leisten wir gerne Hilfestellung.
Bei der Verteidigung Ihres Bauvorhabens gegen nachbarliche Einwendungen oder bei der Abwehr eines Bauvorhabens Ihres Nachbarn unterstützen wir Sie. Dabei vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Auch bei der Abwehr von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Maßnahmen wie z.B. die Anfechtung einer Stilllegungsverfügung helfen wir.
Bei Problemen rund um das Thema Schul- und Prüfungsrecht beraten und vertreten wir Sie gerne. Dazu gehören schwerpunktmäßig:
Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Erstberatung ist preiswerter als Sie denken und wird gegebenenfalls sogar von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder der Beratungshilfe übernommen.