Unser Fach­ge­biet

Familienrecht

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Was wir für Sie leisten

Kindschaftssachen

Kind­schafts­sa­chen gehö­ren zu den sen­si­bels­ten Berei­chen des Fami­li­en­rechts. Sie betref­fen die recht­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen Eltern und ihren Kin­dern – ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit Tren­nung oder Schei­dung. Unse­re Kanz­lei steht Ihnen mit fach­li­cher Kom­pe­tenz und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen zur Sei­te, wenn es um Fra­gen des Sor­ge­rechts, des Umgangs­rechts oder des Kin­des­un­ter­halts geht.

Sorgerecht

Das Sor­ge­recht regelt die Ver­ant­wor­tung der Eltern für das Kind – dazu gehö­ren unter ande­rem Ent­schei­dun­gen über den Auf­ent­halt, die Erzie­hung, medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und schu­li­sche Belan­ge. Nach einer Tren­nung bleibt das gemein­sa­me Sor­ge­recht in der Regel bestehen. In beson­de­ren Fäl­len kann jedoch ein Antrag auf allei­ni­ge Sor­ge gestellt wer­den, wenn das Kin­des­wohl gefähr­det ist oder eine gemein­sa­me Aus­übung nicht mög­lich erscheint.

Umgangsrecht

Auch wenn ein Eltern­teil nicht mit dem Kind zusam­men­lebt, besteht grund­sätz­lich ein Recht – und auch eine Pflicht – auf Umgang. Das Umgangs­recht sichert dem Kind den Kon­takt zu bei­den Eltern­tei­len und dient sei­ner emo­tio­na­len Sta­bi­li­tät. Wir hel­fen Ihnen dabei, eine ein­ver­nehm­li­che und kind­ge­rech­te Lösung für die Aus­ge­stal­tung der Umgangs­zei­ten zu fin­den – not­falls auch im gericht­li­chen Ver­fah­ren.

 

Kindesunterhalt

Nach einer Tren­nung ist der bar­un­ter­halts­pflich­ti­ge Eltern­teil zur Zah­lung von Kin­des­un­ter­halt ver­pflich­tet. Die Höhe rich­tet sich u. a. nach der Düs­sel­dor­fer Tabel­le. Wir bera­ten Sie bei der Berech­nung, Gel­tend­ma­chung oder Abwehr von Unter­halts­an­sprü­chen.

Wir set­zen uns für Ihre Rech­te und das Wohl Ihres Kin­des ein.

Scheidung

Die Auf­lö­sung einer Ehe ist nicht nur ein emo­tio­na­ler, son­dern auch ein recht­lich kom­ple­xer Pro­zess. Neben dem eigent­li­chen Schei­dungs­ver­fah­ren sind oft Fra­gen zu Unter­halt, Ver­mö­gens­auf­tei­lung und Alters­vor­sor­ge zu klä­ren. Wir bera­ten Sie umfas­send und ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen – außer­ge­richt­lich und vor Gericht.

Trennungsunterhalt

Bereits wäh­rend der Tren­nungs­pha­se kann ein Ehe­part­ner Anspruch auf Tren­nungs­un­ter­halt haben. Die­ser soll sicher­stel­len, dass finan­zi­el­le Ungleich­ge­wich­te bis zur rechts­kräf­ti­gen Schei­dung aus­ge­gli­chen wer­den.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Schei­dung kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen nach­ehe­li­cher Unter­halt ver­langt wer­den – zum Bei­spiel wegen Betreu­ung gemein­sa­mer Kin­der, Krank­heit oder Erwerbs­lo­sig­keit. Wir prü­fen für Sie, ob ein Anspruch besteht oder abge­wehrt wer­den kann.

Versorgungsausgleich

Beim Ver­sor­gungs­aus­gleich wer­den die wäh­rend der Ehe­zeit erwor­be­nen Ren­ten­an­wart­schaf­ten bei­der Ehe­part­ner aus­ge­gli­chen. Dies erfolgt in der Regel auto­ma­tisch im Schei­dungs­ver­fah­ren und kann erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Ihre Alters­ver­sor­gung haben.

Wir ste­hen Ihnen mit Erfah­rung und Enga­ge­ment zur Sei­te – in allen Fra­gen rund um Ihre Schei­dung.

Eheverträge

Ein Ehe­ver­trag schafft recht­li­che Sicher­heit – vor und wäh­rend der Ehe. Er regelt indi­vi­du­ell, was im Fall einer Tren­nung oder Schei­dung gilt.

Unter­halts­fra­gen, Ver­mö­gens­fra­gen, der Ver­sor­gungs­aus­gleich und der Zuge­winn­aus­gleich kön­nen dar­in früh­zei­tig klar und fair ver­ein­bart wer­den. So las­sen sich lang­wie­ri­ge Strei­tig­kei­ten ver­mei­den.

Wir bera­ten Sie zu sinn­vol­len Rege­lun­gen und erstel­len einen rechts­si­che­ren Ver­trag nach Ihren Bedürf­nis­sen.

Wir unter­stüt­zen Sie in schwie­ri­gen fami­liä­ren Situa­tio­nen. Wir erar­bei­ten außer­ge­richt­li­che Pro­blem­lö­sun­gen oder beglei­ten Sie aktiv auf dem Weg einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung. Wir hel­fen Ihnen bei:

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