Unser Fach­ge­biet

Privates Baurecht

Ihr starker Partner bei wichtigen Fragen

Was wir für Sie leisten

Gestaltung von Bauverträgen

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre Inter­es­sen als Bau­herr oder Bau­un­ter­neh­mer zu wah­ren und sor­gen für die recht­li­che Absi­che­rung Ihres Bau­vor­ha­bens.

Wir erar­bei­ten für Sie maß­ge­schnei­der­te Ver­trä­ge und bera­ten Sie zu den ver­schie­de­nen Ver­trags­ar­ten, wie zum Bei­spiel dem Werk­ver­trag oder dem Bau­trä­ger­ver­trag. Dabei ach­ten wir beson­ders auf eine kla­re und ver­ständ­li­che For­mu­lie­rung, die eine rei­bungs­lo­se Abwick­lung des Bau­pro­jekts sicher­stellt und Kon­flik­te von vorn­her­ein ver­mei­det.

Geltendmachung von Werklohnansprüchen

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Gel­tend­ma­chung von Werk­lohn­an­sprü­chen sowie bei der Durch­set­zung ihrer Ansprü­che gegen­über Auf­trag­ge­bern oder Auf­trag­neh­mern.

Wir bera­ten Sie zu Ihren recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und erar­bei­ten für Sie eine indi­vi­du­el­le Stra­te­gie, um Ihre Ansprü­che erfolg­reich durch­zu­set­zen. Dabei set­zen wir unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und unser Fach­wis­sen ein, um Ihre Inter­es­sen best­mög­lich zu ver­tre­ten.

Wir prü­fen Ihren Werk­ver­trag und klä­ren, ob der ver­ein­bar­te Werk­lohn ange­mes­sen und kor­rekt berech­net wur­de. Soll­te es zu Män­geln oder Ver­zö­ge­run­gen bei der Leis­tungs­er­brin­gung gekom­men sein, set­zen wir uns für die Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz- oder Min­de­rungs­an­sprü­chen ein.

Unser Ziel ist es, für Sie eine schnel­le und effek­ti­ve Lösung zu fin­den und Ihre Werk­lohn­an­sprü­che durch­zu­set­zen. Dabei ver­tre­ten wir Sie sowohl außer­ge­richt­lich als auch gericht­lich, um eine erfolg­rei­che Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che sicher­zu­stel­len.

Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

Unse­re Rechts­an­walts­kanz­lei bie­tet eine umfas­sen­de Bera­tung und Ver­tre­tung in allen Fra­gen rund um Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che. Wir unter­stüt­zen sowohl Auf­trag­ge­ber als auch Auf­trag­neh­mer bei der Gel­tend­ma­chung oder Abwehr von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen.

Wir prü­fen Ihren Ver­trag und klä­ren, ob eine Gewähr­leis­tungs­pflicht besteht und ob die­se even­tu­ell wirk­sam aus­ge­schlos­sen wur­de. Bei Män­geln oder Schä­den set­zen wir uns für die Gel­tend­ma­chung oder Abwehr von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen ein und ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen sowohl außer­ge­richt­lich als auch gericht­lich.

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie ger­ne bei Ihren Pro­ble­men rund um das The­ma Pri­va­tes Bau­recht. Dazu gehört schwer­punkt­mä­ßig:

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung jetzt

Nut­zen Sie die Mög­lich­keit und ver­ein­ba­ren Sie kurz­fris­tig einen Ter­min mit uns. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Die Erst­be­ra­tung ist preis­wer­ter als Sie den­ken und wird gege­be­nen­falls sogar von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder der Bera­tungs­hil­fe über­nom­men.