Unser Fach­ge­biet

Erbrecht

Ihr starker Partner bei wichtigen Fragen

Was wir für Sie leisten

Erbrechtliche Beratung

Mit dem Fach­be­reich der erb­recht­li­chen Bera­tung bie­ten wir Ihnen maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen zur Pla­nung und Rege­lung ihrer Ver­mö­gens­nach­fol­ge. Hier­bei ste­hen wir Ihnen mit fun­dier­tem Fach­wis­sen und lang­jäh­ri­ger Erfah­rung zur Sei­te und neh­men uns die Zeit, ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on sorg­fäl­tig zu ana­ly­sie­ren.

Wir bera­ten Sie zu allen Fra­gen rund um das The­ma Erbrecht, von der Erstel­lung von Tes­ta­men­ten und Erb­ver­trä­gen bis hin zur Schen­kung und Nach­lass­re­ge­lung. Dabei berück­sich­ti­gen wir auch die recht­li­chen Aspek­te der Ver­mö­gens­nach­fol­ge und hel­fen unse­ren Man­dan­ten, ihre Zie­le und Vor­stel­lun­gen in die Tat umzu­set­zen.

Neben der Ver­mö­gens­nach­fol­ge­pla­nung sind wir auch bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Erben oder bei der Durch­set­zung von Erb­an­sprü­chen behilf­lich und set­zen uns enga­giert für die Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten ein.

Erstellung von Testamenten

Wir neh­men uns die Zeit, um gemein­sam mit Ihre fami­liä­re und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on zu ana­ly­sie­ren und Ihnen ver­schie­de­ne Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten der Tes­ta­ments­er­stel­lung auf­zu­zei­gen. Dabei bera­ten wir Sie auch zu mög­li­chen Pflicht­teils­an­sprü­chen und set­zen uns für die Durch­set­zung Ihrer Inter­es­sen ein.

Erstellung und Überprüfung von Erbverträgen

Wir hel­fen Ihnen dabei, Ihre  Ver­mö­gens­nach­fol­ge lang­fris­tig zu pla­nen und ihre Zie­le und Wün­sche recht­lich abzu­si­chern. Auch über­prü­fen wir bereits bestehen­de Erb­ver­trä­ge auf ihre Rechts­si­cher­heit und aktua­li­sie­ren sie gege­be­nen­falls, um sicher­zu­stel­len, dass sie den aktu­el­len recht­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen.

 

Ein gro­ßes Anlie­gen ist es, eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung zu erzie­len, sodass sowohl die För­de­run­gen als auch die Auf­recht­erhal­tung der fami­liä­ren Bezie­hun­gen im Vor­der­grund ste­hen.

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie ger­ne bei Ihren Pro­ble­men rund um das The­ma Erbrecht. Dazu gehört schwer­punkt­mä­ßig:

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung jetzt

Nut­zen Sie die Mög­lich­keit und ver­ein­ba­ren Sie kurz­fris­tig einen Ter­min mit uns. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Die Erst­be­ra­tung ist preis­wer­ter als Sie den­ken und wird gege­be­nen­falls sogar von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder der Bera­tungs­hil­fe über­nom­men.