Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Ihren Problemen rund um das Thema Architektenrecht. Dazu gehört schwerpunktmäßig:
- Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen
Unser Fachgebiet
Wir prüfen Ihren Architektenvertrag und klären, ob dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob Ihre Rechte und Pflichten ausreichend berücksichtigt sind. Wir helfen Ihnen dabei, unklare Formulierungen oder Klauseln zu erkennen und gegebenenfalls anzupassen.
Unser Ziel ist es, für Sie eine faire und ausgewogene Vertragsgestaltung zu erreichen, die sowohl Ihre Interessen als auch die Interessen des Bauherren berücksichtigt. Dabei setzen wir unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung ein, um eine bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um Gewährleistungsansprüche. Wir unterstützen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Wir prüfen Ihren Vertrag und klären, ob eine Gewährleistungspflicht besteht und ob diese eventuell wirksam ausgeschlossen wurde. Bei Mängeln oder Schäden setzen wir uns für die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen ein und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Ihren Problemen rund um das Thema Architektenrecht. Dazu gehört schwerpunktmäßig:
Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Erstberatung ist preiswerter als Sie denken und wird gegebenenfalls sogar von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder der Beratungshilfe übernommen.