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Reiserecht

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Was wir für Sie leisten

Reiserecht

Wenn der lang ersehn­te Urlaub durch Män­gel getrübt wird, ste­hen Rei­sen­den ver­schie­de­ne Ansprü­che zu. Typi­sche Rei­se­män­gel sind etwa ver­spä­te­te oder aus­ge­fal­le­ne Flü­ge, eine man­gel­haf­te Unter­kunft, feh­len­de zuge­sag­te Leis­tun­gen oder hygie­ni­sche Pro­ble­me vor Ort.

In sol­chen Fäl­len haben Sie unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf Rei­se­min­de­rung, Ersatz von Scha­den­er­satz oder die Erstat­tung zusätz­li­cher Kos­ten. Wich­tig ist, dass Män­gel bereits vor Ort ange­zeigt und doku­men­tiert wer­den.

Wir prü­fen Ihre Ansprü­che, bera­ten Sie zu Ihren Mög­lich­kei­ten und hel­fen Ihnen dabei, berech­tig­te For­de­run­gen gegen­über Rei­se­ver­an­stal­tern oder Flug­ge­sell­schaf­ten ein­zu­for­dern – außer­ge­richt­lich oder, wenn nötig, vor Gericht.

Ver­las­sen Sie sich auf unse­re Erfah­rung – wir set­zen Ihr gutes Recht durch.

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie ger­ne bei Ihren Pro­ble­men rund um das The­ma Rei­se. Dazu gehört schwer­punkt­mä­ßig:

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Nut­zen Sie die Mög­lich­keit und ver­ein­ba­ren Sie kurz­fris­tig einen Ter­min mit uns. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Die Erst­be­ra­tung ist preis­wer­ter als Sie den­ken und wird gege­be­nen­falls sogar von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder der Bera­tungs­hil­fe über­nom­men.