Unser Fach­ge­biet

Architektenrecht

Ihr starker Partner bei wichtigen Fragen

Was wir für Sie leisten

Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen

Wir prü­fen Ihren Archi­tek­ten­ver­trag und klä­ren, ob die­ser den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spricht und ob Ihre Rech­te und Pflich­ten aus­rei­chend berück­sich­tigt sind. Wir hel­fen Ihnen dabei, unkla­re For­mu­lie­run­gen oder Klau­seln zu erken­nen und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen.

Unser Ziel ist es, für Sie eine fai­re und aus­ge­wo­ge­ne Ver­trags­ge­stal­tung zu errei­chen, die sowohl Ihre Inter­es­sen als auch die Inter­es­sen des Bau­her­ren berück­sich­tigt. Dabei set­zen wir unser Fach­wis­sen und unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung ein, um eine best­mög­li­che Lösung für Sie zu errei­chen.

Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen

Unse­re Rechts­an­walts­kanz­lei bie­tet eine umfas­sen­de Bera­tung und Ver­tre­tung in allen Fra­gen rund um Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che. Wir unter­stüt­zen sowohl Auf­trag­ge­ber als auch Auf­trag­neh­mer bei der Gel­tend­ma­chung oder Abwehr von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen.

Wir prü­fen Ihren Ver­trag und klä­ren, ob eine Gewähr­leis­tungs­pflicht besteht und ob die­se even­tu­ell wirk­sam aus­ge­schlos­sen wur­de. Bei Män­geln oder Schä­den set­zen wir uns für die Gel­tend­ma­chung oder Abwehr von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen ein und ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen sowohl außer­ge­richt­lich als auch gericht­lich.

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie ger­ne bei Ihren Pro­ble­men rund um das The­ma Archi­tek­ten­recht. Dazu gehört schwer­punkt­mä­ßig:

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung jetzt

Nut­zen Sie die Mög­lich­keit und ver­ein­ba­ren Sie kurz­fris­tig einen Ter­min mit uns. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Die Erst­be­ra­tung ist preis­wer­ter als Sie den­ken und wird gege­be­nen­falls sogar von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder der Bera­tungs­hil­fe über­nom­men.