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Wir über uns

Ihre Rechtsanwälte in Aachen

Maschler & Maschler

Die Rechts­an­walts­kanz­lei Maschler bie­tet seit über 49 Jah­ren indi­vi­du­el­le qua­li­fi­zier­te und umfas­sen­de Ver­tre­tung und Bera­tung. Auf per­sön­li­che Betreu­ung wird in unse­rer fami­li­är geführ­ten Kanz­lei beson­de­rer Wert gelegt. Seit 2006 pro­fi­tie­ren Sie von der Kom­pe­tenz zwei­er Gene­ra­tio­nen, seit Vater und Toch­ter die Kanz­lei gemein­sam betrei­ben.

01

Qualifiziert

Unse­re Anwalts­kanz­lei ver­fügt über mehr als 49 Jah­re Erfah­rung und Exper­ti­se in den ver­schie­dens­ten Rechts­be­rei­chen.

02

Familiär

Wir pfle­gen ein ver­trau­ens­vol­les Ver­hält­nis zu unse­ren Man­dan­ten und arbei­ten in einer pro­fes­sio­nel­len und empa­thi­schen Atmo­sphä­re.

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Individuell

Wir legen gro­ßen Wert auf eine per­sön­li­che, maß­ge­schnei­der­te Bera­tung, um die best­mög­li­chen Ergeb­nis­se für unse­re Man­dan­ten zu erzie­len.

„Langjährige Erfahrung ist unser Fundament – Respekt, Verlässlichkeit und der Blick für den Menschen unser Anspruch.“

Det­lev A. W. Maschler

Detlev A. W. Maschler

Sabine Maschler

Unsere Geschichte

Seit 2006

Herr Rechts­an­walt Maschler war bereits im Stu­di­um am öffent­li­chen Recht beson­ders inter­es­siert. Er war der ers­te Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht in Aachen. Neben sei­nem stän­dig aktua­li­sier­ten Wis­sen kann er auf einen prak­ti­schen Fun­dus zurück­grei­fen, der auf einer nun­mehr 36-jäh­ri­gen Erfah­rung basiert.

Die Auf­lis­tung unse­rer Fach­ge­bie­te ist kei­nes­wegs abschlie­ßend. Wir ver­ste­hen uns nach wie vor als „Gene­ra­lis­ten“, aller­dings mit ein­deu­ti­ger Schwer­punkt­set­zung.

Ihr Recht ist unsere Aufgabe

Unser Versprechen

Zielführende Erstberatung

Im Zuge einer Erst­be­ra­tung wird Ihr Anlie­gen zunächst ein­ge­ord­net und ein­ge­schätzt.

Erfolgsaussichten & Strategie

Anschlie­ßend wer­den die Erfolgs­aus­sich­ten sowie die Stra­te­gie eva­lu­iert.

Betreuung & Vertretung

Bis zum Abschluss Ihres Anlie­gens beglei­ten wir Sie in ver­trau­li­cher Zusam­men­ar­beit.

Gemeinsam für Ihr Recht!

Als renom­mier­te Rechts­an­walts­kanz­lei in Aachen ste­hen wir unse­ren Man­dan­ten mit umfas­sen­der Rechts­be­ra­tung und ‑ver­tre­tung in ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­ten zur Sei­te. Ins­be­son­de­re ver­fü­gen wir über beson­de­re Qua­li­fi­ka­tio­nen in den Berei­chen Öffent­lich­keits- und Ver­wal­tungs­recht, Fami­li­en­recht und Bau­recht.

Unse­re Kanz­lei legt gro­ßen Wert dar­auf, dass unse­re Man­dan­ten sich stets gut bera­ten und auf­ge­ho­ben füh­len. Des­halb bie­ten wir Ihnen eine Erst­be­ra­tung zu über­ra­schend preis­wer­ten Kon­di­tio­nen an. In die­sem Rah­men kön­nen Sie uns Ihr Anlie­gen schil­dern und wir bespre­chen gemein­sam, wie wir Sie in Ihrer Ange­le­gen­heit unter­stüt­zen kön­nen. Hier­bei kön­nen Sie sich von unse­rer Kom­pe­tenz und unse­rem Enga­ge­ment über­zeu­gen und ent­schei­den, ob Sie uns mit Ihrer Ver­tre­tung beauf­tra­gen möch­ten.

Bereits seit vie­len Jah­ren ste­hen wir unse­ren Man­dan­ten in Aachen und Umge­bung mit fach­li­cher Kom­pe­tenz und per­sön­li­chem Enga­ge­ment zur Sei­te. Wir set­zen uns für Ihre Inter­es­sen ein und ver­tre­ten Sie mit Fach­wis­sen und Erfah­rung in allen Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten. Kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne für eine Erst­be­ra­tung zu über­ra­schend preis­wer­ten Kon­di­tio­nen und las­sen Sie uns gemein­sam eine Lösung für Ihre recht­li­chen Fra­gen fin­den.

Ihr Partner, wenn es um Recht geht!

Unsere Fachgebiete

Die Auf­lis­tung unse­rer Fach­ge­bie­te ist kei­nes­wegs abschlie­ßend. Wir ver­ste­hen uns nach wie vor als „Gene­ra­lis­ten“, aller­dings mit ein­deu­ti­ger Schwer­punkt­set­zung.

„ Wir ver­tre­ten nicht nur Fäl­le – wir beglei­ten Men­schen. Mit Kom­pe­tenz und Herz.“
Sabi­ne Maschler

Vereinbaren Sie ihre Erstberatung

Nut­zen Sie die Mög­lich­keit und ver­ein­ba­ren Sie kurz­fris­tig einen Ter­min mit uns. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Die Erst­be­ra­tung ist preis­wer­ter als Sie den­ken und wird gege­be­nen­falls sogar von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder der Bera­tungs­hil­fe über­nom­men.

Haben Sie noch Fragen?

FAQs

Eine seriö­se Ein­schät­zung ist erst mög­lich, wenn alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen. Nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung erhal­ten Sie von uns eine kla­re, ehr­li­che Ein­schät­zung – auf Basis unse­rer Erfah­rung und mit Blick auf Ihre indi­vi­du­el­len Zie­le.

Die Kos­ten der Erst­be­ra­tung rich­ten sich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) und wer­den vor­ab trans­pa­rent mit Ihnen bespro­chen. Für Ver­brau­cher beträgt die Gebühr maxi­mal 190 € zzgl. MwSt., je nach Auf­wand auch weni­ger.

Wenn Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben, über­nimmt die­se häu­fig die Kos­ten – wir unter­stüt­zen Sie gern bei der Klä­rung.

Bei gerin­gem Ein­kom­men kön­nen Sie einen Bera­tungs­hil­fe­schein beim Gericht bean­tra­gen, mit dem die Erst­be­ra­tung deut­lich güns­ti­ger mög­lich ist. Für Sie per­sön­lich betra­gen die Kos­ten dann ledig­lich 15 €.